UVV Prüfungen
In unterschiedlichen Regelwerken sowie vonseiten der Hersteller ist eine wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Geräten durch eine fachkundige oder befähigte Person vorgeschrieben.
Wir führen die Prüfungen sowohl vor Ort in Ihrem Betrieb als auch bei Bedarf in unseren Räumlichkeiten durch.

PSA gegen Absturz
Beratung zur Umsetzung der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände und ASR A2.3 Flucht- und Rettungswege:
- Umsetzung und Kontrolle von Brandschutzkonzepten
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Durchführung von Evakuierungsübungen
- Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
- Beratung zum vorbeugenden Brandschutz
Leitern, Tritte und Rollgerüste
Um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen, werden in der Regel Leitern, Tritte oder Rollgerüste verwendet. Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind dies Arbeitsmittel und müssen von einer hierzu befähigten Person regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden.
Die Prüfung erfolgt gemäß der DGUV Information 208-016 durch eine sachkundige Person und wird bei Ihnen vor Ort, oder in meinen Räumlichkeiten durchgeführt.


Regalanlagen
Unter die Regalprüfung gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 fallen unter anderem Einfahrregale, Fachbodenregale und Palettenregale, aber auch Durchfahr- und Durchlaufregale, Kragarmregale und Mehrgeschossregale sowie kraftbetriebene Regale.
Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Information 208-061 durch eine sachkundige Person und wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt.
Anschlagmittel und Traversen
Die Prüfung von Anschlagmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben, denn sie dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Verschiedene gesetzliche Regelungen definieren die Prüfung für Anschlagmittel, unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die DGUV-Regel 109-017. Die Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen und wird gemäß DGUV-Regel 109-017 durch eine befähigte Person bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten durchgeführt.


Zurrgurte und Zurketten
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und müssen mindestens jährlich geprüft werden. Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang und Fristen der Prüfungen entsprechen den Regeln der Technik.
Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person gemäß der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 und kann bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten durchgeführt werden.