sicherheit durch kompetenz

Brandschutz

Als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter ist es meine Aufgabe Unternehmen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes zu beraten, sowie die dazu erforderliche Maßnahmen umzusetzen und zu kontrollieren.

Betrieblicher Brandschutz

  • Beratung zur Umsetzung der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände und ASR A2.3 Flucht- und Rettungswege
  • Umsetzung und Kontrolle von Brandschutzkonzepten
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
  • Beratung zum vorbeugenden Brandschutz

Notwendige Aushänge und Unterlagen

  • Erstellung der Brandschutzordnungen Teil A, B und C
  • Erstellung von Betriebsanweisungen im Brandfall
  • Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen
  • Erstellung von Brandgefährdungsanalysen
  • Berechnung der notwendigen Anzahl an Feuerlöschern

Ausbildung von Brandschutz- und
Evakuierungshelfern

Die DGUV Vorschrift 1, sowie das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG § 10 geben die Notwendigkeit von Personen zur Brandbekämpfung vor.

Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2, die bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von mindestens 5% der Beschäftigten vorgibt.