Brandschutz
Als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter ist es meine Aufgabe Unternehmen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes zu beraten, sowie die dazu erforderliche Maßnahmen umzusetzen und zu kontrollieren.

Betrieblicher Brandschutz
- Beratung zur Umsetzung der ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände und ASR A2.3 Flucht- und Rettungswege
- Umsetzung und Kontrolle von Brandschutzkonzepten
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Durchführung von Evakuierungsübungen
- Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
- Beratung zum vorbeugenden Brandschutz
Notwendige Aushänge und Unterlagen
- Erstellung der Brandschutzordnungen Teil A, B und C
- Erstellung von Betriebsanweisungen im Brandfall
- Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen
- Erstellung von Brandgefährdungsanalysen
- Berechnung der notwendigen Anzahl an Feuerlöschern


Ausbildung von Brandschutz- und
Evakuierungshelfern
Die DGUV Vorschrift 1, sowie das Arbeitsschutzgesetz ArbSchG § 10 geben die Notwendigkeit von Personen zur Brandbekämpfung vor.
Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2, die bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von mindestens 5% der Beschäftigten vorgibt.