Arbeitssicherheit
Eine gute Prävention ist das A und O in Sachen Arbeitssicherheit.
Hierfür sieht das Arbeitsschutzgesetz, sowie die DGUV Vorschrift 1 verschiedene Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Unfällen und Gefahren vor, die der Arbeitgeber verpflichtend beachten und umsetzen muss.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es meine Aufgabe,
den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit
einschließlich der menschengerechten Gestaltung der
Arbeit zu unterstützen und zu beraten.
Beratung zu:
- Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
- Beschaffung technischer Arbeitsmittel und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
Ermittlung von:
- Gefährdungen und Mängeln von Arbeitsstätten, Betriebsmitteln und Arbeitsabläufen, sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung festlegen
- Ursachen von Arbeitsunfällen, sowie Maßnahmen zur Verhütung erarbeiten
- Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten, sowie für den Umgang mit Betriebsmitteln und -stoffen
Notwendige Unterlagen und Maßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung dient als Bestandsaufnahme
sämtlicher im Betrieb vorhandenen Gefährdungen und
bildet die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Erstellung von:
- Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Betriebsmitteln
- Betriebsanweisungen für Tätigkeiten und Betriebsmitteln
- Unterweisungsnachweisen
- Mängellisten
- Aushangpflichtigen Dokumenten
- Notfall- und Alarmplänen
Durchführung von:
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Unterweisungen zu Tätigkeiten und Betriebsmitteln
- Ausbildungen und Schulungen von Mitarbeitern und Führungskräften
- UVV-Prüfungen
- Räumungs- und Evakuierungsübungen


Gefahrstoffe
Die richtige Lagerung, Kennzeichnung und Handhabung von Gefahrstoffen ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes. Als Gefahrstoffbeauftragter ist es meine Aufgabe, den Arbeitgeber diesbezüglich zu unterstützen und Schutzmaßnahmen zu erarbeiten.
Unterstützung bei:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
- Ersatzstoffprüfung (Substitution) von Gefahrstoffen
- Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)